Samenbomben basteln –ein guter Tipp für die Natur?
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die gesetzlichen Grundlagen zum Ausbringen von Saatgut und Pflanzen im öffentlichen Raum hinweisen.
In Zeiten von Corona gibt es viele Tipps, was Kinder jetzt machen können. Dazu gehört auch das Basteln von Samenbomben. Dieser prinzipiell gute Tipp hat aber ein paar Haken.
Zum Einem ist das BNatschG (siehe unten) zu beachten und zum Zweiten könnte es auch zu Frustrationen kommen, weil die Samen nicht angehen, da nicht die richtigen Bedingungen vorliegen. Meist brauchen die Samen einen ganz bestimmten Boden und kommen nicht mit jeder Fläche klar und vor allen Dingen benötigen sie in der Keimphase Wasser.
Unser Vorschlag: Basteln Sie mit Ihren Kindern Samenbomben mit Regiosaatgut und lassen Sie sich von ortsansässigen Biologen oder Naturschutzverbänden sagen, wo diese am besten platziert werden. Danach gehen Sie ein paar Wochen zum Gießen vorbei. Dann haben die Natur etwas davon und Ihre Kinder können beobachten, wie sich die Pflanzen entwickeln.
Samen, die nicht den Vorgaben entsprechen dürfen nur in privaten Gärten ausgebracht werden.
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Seit 1. März 2020 ist der neue § 40 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG verbindlich in Kraft und beschreibt, welches Saatgut außerhalb von Gärten noch ausgebracht werden darf und welches nicht. Daher möchten wir aus diesem aktuellen Anlass die wichtigsten Fragen zum Ausbringen von Saatgut im öffentlichen Raum beantworten.
Was hat es damit auf sich?
In Zeiten von Corona gibt es viele Tipps, was Kinder jetzt machen können. Dazu gehört auch das Basteln von Samenbomben. Dieser prinzipiell gute Tipp hat aber ein paar Haken.
Der 1. Haken: wenn konventionelles, gezüchtetes Saatgut bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Natur verwendet wird, können dadurch invasive Arten eingeschleppt und heimische verdrängt werden. Die Ergänzung soll also helfen, die biologische Vielfalt sichern.
Und zweitens könnte es auch zu Frustrationen kommen, weil die Samen nicht angehen, da nicht die richtigen Bedingungen vorliegen. Meist brauchen die Samen einen ganz bestimmten Boden und kommen nicht mit jeder Fläche klar und vor allen Dingen benötigen sie in der Keimphase Wasser.
Basteln Sie mit Ihren Kindern Samenbomben mit Regiosaatgut und lassen Sie sich von ortsansässigen Biologen oder Naturschutzverbänden sagen, wo diese am besten platziert werden. Danach gehen Sie ein paar Wochen zum Gießen vorbei. Dann haben die Natur etwas davon und Ihre Kinder können beobachten, wie sich die Pflanzen entwickeln.
Samen, die nicht den Vorgaben entsprechen dürfen nur in privaten Gärten ausgebracht werden.
Hier ein paar detailliertere Informationen:
Für welche Flächen gilt die neue Regelung?
Für Ausgleichsflächen von Bebauungsmaßnahmen, aber auch Wald- und Wiesen- und Streuobstwiesenflächen außerhalb des Ortsgebietes. Sie gilt nicht für innerstädtische Parkanlagen, Friedhöfe oder innerörtliches Straßenbegleitgrün, also Verkehrsinseln und Straßen-Randstreifen. Trotzdem ist es natürlich durch Pollen-und Zusammenführung auch hier sinnvoll, heimische Arten zu bevorzugen.
Warum in die Novelle/Ergänzung? Das ist doch alles zugelassenes Saatgut!
Ein Großteil der Samen-Importware stammt aus Ländern wie Kanada und Neuseeland, wo es andere Arten von Gräsern, Kräutern, Büschen und Bäumen bzw. andere Pflanzengesellschaften gibt. Die Garantie bezieht sich beispielsweise auf Keimfähigkeit, Lagerfähigkeit oder möglicherweise enthaltene Fremdarten.
Naturraumtreues Regiosaatgut wird in engem räumlichen Bezug zum Ausbringungsort gesammelt bzw. angebaut. Dafür wurde die Bundesrepublik in entsprechende Herkunftsregionen (= Ursprungsgebiete) und Produktionsräume unterteilt.
Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?
Seit dem 1. März 2020 wird ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet. In Hessen gibt es dafür allerdings (noch) keine verbindlichen Bußgeld-Beträge, sondern diese liegen im richterlichen Ermessen.
Woher bekomme ich nun „gebietseigenes“ Saatgut?
Der Hochtaunuskreis gehört zur Herkunftsregion/Ursprungsgebiet 21 „hessisches Bergland“ und zum Produktionsraum 4 „Westdeutsches Berg- und Hügelland“.
Es gibt 2 Zertifizierungsmodelle für Saatgutmischungen, zum einen das Zertifikat „VWW-Regiosaaten“, dessen Träger der Verband Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. ist und zum anderen „RegioZert“, getragen vom Bund Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Wo kann ich Preise sehen und Bestellungen tätigen?
Inzwischen gibt es verschiedene Anbieter zertifizierten und naturraumtreuen Regiosaatgutes, beispielsweise:
https://www.rieger-hofmann.de/alles-ueber-rieger-hofmann.html
http://www.wildsaaten.de/
https://www.natur-im-vww.de/
https://www.saaten-zeller.de/regiozert
https://bsv-saaten.de/fachinformationen/regio-saatgut/
https://regionalisierte-pflanzenproduktion.de/
An wen kann ich mich im Zweifelsfall wenden?
Im Ortsverband Schmitten kann Anna Gladis Auskunft geben, Friederike Schulze und Wolfgang Wagner im Ortsverband Usingen-Neu-Anspach sowie Maria Brohm vom Ortsverband Kronberg im Vordertaunus.